download

Beitragsordnung

Münster, 11.03.2015

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann nur durch die Mitglierderversammlung geändert werden.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluß gefaßt wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen. Im Jahre 2015 werden die Beiträge mit dem Datum des Inkrafttretens erhoben.

  1. Die Beiträge betragen für
    1. natürliche Personen EUR 50,-
    2. juristische Personen EUR 250,-
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 31.1. eines Jahres fällig.
  3. Die Entrichtung des Beitrags kann entweder durch Erteilung eines SEPA-Lastschritmandats oder Überweisung auf das Konto des Vereins erfolgen.
  4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von EUR 5,- fällig.
  5. Bei Erteilung eines Lastschriftmandats und nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen.
  6. Änderungen der persönlichen Angaben, insbesondere Anschrift und Bankverbindung (bei Beitragseinzug), sind schnellstmöglich mitzuteilen.

Die Beitragsordnung tritt am 31.05.2015 in Kraft.