Münster, 11.03.2015
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann nur durch die Mitglierderversammlung geändert werden.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluß gefaßt wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen. Im Jahre 2015 werden die Beiträge mit dem Datum des Inkrafttretens erhoben.
Die Beitragsordnung tritt am 31.05.2015 in Kraft.